PARTNER-AGB

Verehrte Partner, sollte Sie Fragen rund um die Vertragsgestaltung haben, können Sie uns anrufen, eine E-Mail schreiben oder sich direkt an Ihren Ansprechpartner von zingoo wenden.  

E-Mail: partner@zingoo.de



AGB für die Zusammenarbeit mit Partnern  (Stand: 06.07.2016)

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich, Definitionen

Nachfolgend sind die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die zingoo UG (haftungsbeschränkt), Julius-Hatry-Straße 1, 68163 Mannheim, (nachstehend „zingoo“ genannt) im Verhältnis zu den Partnern geregelt.

Diese AGB gelten ausschließlich für Unternehmer i.S.d. § 14 BGB, das heißt gegenüber solchen natürlichen oder juristischen Personen oder rechtsfähigen Personengesellschaften, die bei Ausführung dieser Rahmenvereinbarung in Ausübung ihrer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit handeln.

Diese AGB ersetzt alle bestehenden AGB zwischen den Parteien. Ausgenommen sind davon Zusatzvereinbarungen.

Partner: Partner ist, wer sich als Gewerbetreibender auf der zingoo Seite registriert, mit dem Ziel Gutscheine seines Unternehmens zu präsentieren und ggf. an einem Stadtgutschein teilzunehmen.

§ 2 Dienstleistung von zingoo

Abs. 1 Werbeplattform

zingoo stellt eine Plattform dar, bei der Gewerbetreibende ihr Unternehmen und ihre Geschenkgutscheine präsentieren.

Die Nutzer können auf die Profile der Unternehmen zugreifen, Wunschlisten erstellen und Unternehmensprofil über Social-Media-Plattformen teilen.


Abs. 2 Online-Gutscheinverkauf

Über die zingoo Webseite oder über die zingoo-App können Gutscheine über zingoo erworben werden. Die Gutscheine werden direkt von zingoo verkauft, welchen zingoo zuvor vom jeweiligen Partner erworben hat.

Abs. 3 Widget Gutscheinverkauf

zingoo stellt jedem Partner ein sogenanntes Iframe zur Verfügung, dass er auf die eigene Webseite integrieren kann. Kauft der Nutzer den Gutschein direkt über das Widget, so wird er von der Partnerseite auf die zingoo-Seite weitergeleitet. Der Gutscheinkauf erfolgt in der gleichen Weise wie in Abs. 2 beschrieben.


Abs. 4 zingoo-Gutschein

zingoo bietet zudem eigene zingoo-Gutscheine an. Es handelt sich um einen Wertgutschein von zingoo, mit dem Gutscheine von Partnern auf der zingoo-Plattform oder zingoo User-App gekauft werden können. Diese zingoo Gutscheine werden u.a. auch Stadtgutscheine genannt.

 


§ 3 Einkaufs- und Verkaufsermächtigung, Vermittlungsgebühr, Preismodell, Rücktrittsrecht

Abs. 1. Einkaufs- und Verkaufsermächtigung

Der Partner ermächtigt zingoo jederzeit eingestellte und aktivierte Gutscheine von ihm zu kaufen. Einer weiteren Annahmeerklärung durch den Partner ist nicht erforderlich. Der Partner wird über den Kauf informiert.

Der Partner ermächtigt zingoo den gekauften Gutschein an den Nutzer weiter zu veräußern. Er ermächtigt zingoo ebenso einen Gutschein (Legitimationspapier) für den Nutzer zu erstellen, auf dem der Wert des Gutscheins des Partners vermerkt ist.

Der Gutschein erhält die vom Partner angegebene Adresse, die vom Partner vorgegebenen Konditionen sowie Beschreibung des Gutscheins. Außerdem enthält der Gutschein einen Code, mit dem der Partner die Echtheit des von zingoo ausgestellten Gutscheins überprüfen kann.

Abs. 2 Kaufpreisanspruch

Der Kaufpreisanspruch eines von zingoo gekauften Gutscheins wird mit nachweislicher und erfolgreicher Einlösung des Gutscheins fällig. Dafür muss der Partner den Gutschein bei dem Einlösevorgang verifizieren.

Sollte der Gutschein nicht eingelöst werden und die Gültigkeitsdauer des Gutscheins ist abgelaufen, so verzichtet der Partner auf den Auszahlungsanspruch, es sei denn das der Partner den Gutschein auch nach der Gültigkeit noch entgegennimmt und einlöst. Dann besteht der Auszahlungsanspruch fort.

Abs. 3 Marketinggebühr

Für den Weiterverkauf des Gutscheins erhebt zingoo eine Marketinggebühr. Diese berechnet sich nach dem vereinbarten Prozentsatz. Der Basiswert ist der Verkaufspreis des Gutscheins, der dem Wert des Gutscheins entspricht.

Die Marketinggebühr wird mit Auszahlung des Kaufpreises fällig und wird mit dem Auszahlungsbetrag direkt aufgerechnet. Es gilt die Marketinggebühr, die im Zeitpunkt der Auszahlung vereinbart ist.

Abs. 5 Preismodell

Die Marketinggebühr besteht aus einem Prozentsatz (Provisionsgebühr), der sich nach dem Basiswert berechnet, und einer monatlichen Grundgebühr, sofern sich der Partner für einen verringerte Provisionsgebühr entscheidet. Hat der Partner ein Modell mit reduzierter Provisionsgebühr gewählt, so fällt monatlich eine Grundgebühr an, die jeweils am Ende des Monats fällig wird.

Die Höhe der Provision kann der Partner jederzeit in seinem Portal einsehen. Zudem kann der Partner sein Modell jeden Monat ändern.

Abs. 6 Abrechnung

Der Partner erhält mit der Auszahlung eine Gutschrift über den Gutscheinkauf sowie eine Rechnung über die Marketinggebühr.

Abs. 7 Rücktrittsrecht

zingoo ist berechtigt vom Gutscheinkauf jederzeit zurückzutreten, sofern der Gutschein noch nicht eingelöst wurde. Das Rücktrittsrecht wird dann ausgeübt, wenn auch der Endkunde vom Gutscheinkauf mit zingoo zurücktritt. Der Rücktritt wird dem Partner durch die entsprechende Gutscheinmarkierung mitgeteilt.

 

§ 4 Rechte und Pflichten des Partners

Abs. 1 Profil- und Gutscheinerstellung

Mit der Registrierung und Aktivierung durch zingoo, hat der Partner das Recht ein Profil zu erstellen, das für die Nutzer zugänglich und auffindbar ist. Zudem kann der Partner Gutscheine erstellen, die er auf seiner Profilseite darstellen darf.

Der Partner kann sowohl Produktgutscheine als auch Wertgutscheine darstellen. Auch Produktgutscheine sind Wertgutscheine. Jedoch verspricht der Partner zusätzlich, dass die beschriebene Leistung, für den Wert des Gutscheins erworben werden kann. Umfang der Leistung, die Konditionen und den Preis bestimmt der Partner selbst und frei.

Der Partner kann jederzeit Änderungen an seinem Profil vornehmen oder dieses deaktivieren. Gleiches gilt für die erstellten Gutscheine. Jedoch ist der Inhalt für bereits verkaufte Gutscheine nicht mehr abänderbar, es sei denn, es sprechen zwingende Gründe für eine Änderung (insb. bei Gesetzesverstößen etc.).  Der Partner wird zingoo rechtzeitig über Preisänderungen informieren. Deaktiviert der Partner sein Profil, so ist er nicht weiter bei zingoo für die Nutzer gelistet.


Abs. 2 Entgegennahme

Der Partner verpflichtet sich zur Entgegennahme der Gutscheine die zingoo an die Endkunden weiterverkauft. Ferner verpflichtet er sich, die Einlösung des Gutscheins mit der von zingoo zur Verfügung gestellten Software zu auf Gültigkeit zu prüfen und uns die Einlösung mitzuteilen.

Der Partner darf nur dann den Gutschein einlösen, wenn der Gutschein aktiv und gültig ist. Bei Entgegennahme eines ungültigen Gutscheins besteht gegenüber zingoo kein Anspruch auf Auszahlung.

Wird ein zingoo-Gutschein vorgezeigt, so hat der Nutzer zunächst den zingoo-Gutschein in ein Gutschein des Partners umzutauschen. Dies hat der Einlöser mit Hilfe der zingoo User-App zu erledigen. Er kauft mit dem Stadtgutschein einen Gutschein des jeweiligen Partners, welchen er dann beim Partner einlösen kann.

 

Abs. 3 Verifizierung

Der Partner verpflichtet sich, ein für die Einlösung benötigtes funktionstüchtiges Gerät (PC, Laptop, Tablet oder Smartphone) bereitzuhalten. Das Gerät muss eine Verbindung zum Internet haben. Bei Problemen ist zingoo umgehend zu informieren.

Der Partner muss vor Ausgabe der Leistung den Gutschein auf Echtheit und Gültigkeit verifizieren. Dies kann durch die Eingabe des Gutscheincodes (über das Partnerportal oder Partner App) erfolgen oder per QR-Code Scan mit der Partner-App. Nach Aufruf des Gutscheins muss überprüft werden, ob der Status des Gutscheins „Gültig“ ist. Sodann muss der Entwertungs-Button geklickt und nochmals bestätigt werden. Anschließend wird der Gutschein im Einlöseverlauf angezeigt. Der Einlöseverlauf gilt insbesondere für die Überprüfung, dass das System den Gutschein erfasst hat.

Sollten die Gutscheinverifizierung erst zu einem späteren Zeitpunkt als der Leistungserbringung erfolgen, entsteht kein Anspruch gegenüber zingoo auf Auszahlung des Kaufpreises, sofern der Gutschein im Zeitpunkt der Verifizierung kein offenes Guthaben mehr enthält. Das Ausfallrisiko trägt somit der Partner.

Sollten technische Probleme bei der Verifizierung auftreten, so bemüht sich zingoo um eine rasche und schnelle Lösung des Problems.  Während dieser Zeit dürfen Gutscheine nicht angenommen werden. Der Einlöser hat die Leistung direkt beim Partner zu bezahlen. Sofern zingoo den Gutscheinbetrag noch nicht an den Partner bezahlt hat, wird zingoo dem Einlöser den Betrag erstatten, sofern der Gutschein noch aktiv und gültig ist. Sollte bereits an den Partner der Kaufpreis bereits bezahlt sein, so kann zingoo den Betrag vom Partner zurückholen.

Der Partner verpflichtet sich bei Problemen und Störungen zingoo sofort zu informieren. Zudem ist der Gutscheincode und Name des Einlösers zu notieren und an zingoo schriftlich zu übermitteln.

Wird ein zingoo-Gutschein eingelöst, so muss der Einlöser zunächst den Partnergutschein über die zingoo User-App erwerben und diesen sodann durch Scan des QR-Codes des Partners einlösen. Anschließend erhält der Partner auf seinem elektronischen Gerät eine Benachrichtigung über die Einlösung des Partnergutscheins. Alternativ kann der Partner die Einlösung auch mit Hilfe einer Code-Liste überprüfen.

 Abs. 4 Sonstige Pflichten

Der Partner verpflichtet sich die Leistung und Konditionen verständlich und vollständig zu beschreiben. Ungenauigkeiten, Auslassung an Voraussetzungen oder sonstige ausgelassene Informationen sowie ein Verstoß gegen geltende deutsche Gesetzen Gesetze gehen zulasten des Partners.

Der Partner definiert für jeden eingestellten Gutschein den genauen Umfang der Leistung, den Verkaufspreis des Gutscheins, sowie sonstige Konditionen. Er überprüft regelmäßig die Aktualität und Richtigkeit seiner Angaben und informiert zingoo sofort in Textform über fehlerhafte Angaben.

Der Partner stellt zingoo Fotos der Leistungen und des Unternehmens für die Leistungsvermarktung zur Verfügung und garantiert, dass er die Rechte an der Nutzung der Bilder - auch für das zingoo-Portal -besitzt.

Der Partner garantiert, dass seine AGB rechtsgültig sind. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Partners werden dem Kunden vor Vertragsschluss vorgelegt bzw. sichtbar für den Endkunden ausgehangen.

Der Partner verpflichtet sich, sicherzustellen, dass stets ausreichend Kapazitäten für die Erbringung der Leistung zur Verfügung stehen.

Zudem versichert der Partner, dass er über alle ggf. erforderlichen Genehmigungen (Zertifikate, Qualifikationen, Befähigungsnachweise etc.) und über eine Versicherung verfügt, die mögliche Schäden des Kunden im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung mindestens im gesetzlichen Umfang in voller Höhe abdeckt. Der Partner versichert zudem, dass er alle erforderlichen Prämien etc. regelmäßig eingezahlt hat bzw. einzahlt.

Das Fehlen einer Versicherung bzw. Genehmigung berechtigt zingoo zur sofortigen Kündigung der jeweiligen Vertragsbeziehung mit dem Partner.

Sofern der Einlöser oder Dritte Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Vertragsdurchführung, gegenüber zingoo  im Zusammenhang mit der Durchführung der Leistung zwischen Partner und Einlöser geltend macht, stellt der Partner zingoo komplett und bedingungslos frei.

Sollte es zu einem Rechtsstreit bzw. einer Auseinandersetzung zwischen zingoo und einem Nutzer kommen, so stellt der Partner zingoo alle Informationen zur Verfügung.

Abs. 5 Informationspflichten

Dem Partner obliegt es, sein Profil auf aktuellem Stand zu halten (insbesondere Beschreibung, Konditionen, Adresse, Telefonnummer, Öffnungszeiten). Etwaige Falsch- oder Fehlinformationen gehen zulasten des Partners.

Zudem ist zingoo über Änderungen bzgl. des Partners zu informieren, dies gilt insbesondere für die Bankverbindung, die Geschäftsadresse, und Unternehmensänderungen wie zum Beispiel die Schließung des Unternehmens, Insolvenz, Zahlungsunfähigkeit oder sonstige wesentliche Vorkommnisse.

 

§ 4a Aufgaben, Rechte und Pflichten von zingoo

Abs. 1 Aktivierung und Deaktivierung

Bevor ein Partner mit dem erstellten Profil und Gutscheinen online gehen kann, prüft zingoo den Partner auf Echtheit und ob dieser  zu dem Unternehmenskonzept von zingoo passt. Ein Anspruch auf Freischaltung besteht nicht.

zingoo behält es sich vor, Profile und Gutscheine von Partnern zu entfernen oder zu ändern, sofern diese nicht mit dem Unternehmenskonzept übereinstimmen oder aus sonstigen Gründen, insbesondere wenn es dem Anstandsgefühl aller billig und gerecht denkenden widerspricht.

Auch aufgrund Kundenbeschwerden, die vermuten lassen, dass es auch in Zukunft zu Problemen mit dem Partner kommen könnte, kann zingoo jederzeit Profile deaktivieren und die Zusammenarbeit beenden. zingoo informiert den Partner über diese Maßnahmen.

Der Weiterverkauf der Gutscheine erfolgt im Ermessen von zingoo. Eine Verpflichtung zum Verkauf der Gutscheine gegenüber dem Partner besteht nicht. zingoo behält sich vor, vom Partner eingestellte Gutscheine nach eigenem Ermessen aus dem Programm zu nehmen, insbesondere bei Qualitätsmängeln, Beschwerden oder anderweitigen Ereignissen zu Ungunsten der Kundenzufriedenheit oder der Sicherheit des Kunden.

Abs. 2 Nutzungsrechte

zingoo hat das Recht, mit dem Namen, dem Logo und den Bildern der Partner zu werben. Es besteht ein Einspruchsrecht für die Partner.

Zudem hat zingoo das Recht aber nicht die Pflicht, Namen, Logo und Fotos der Partner für den Druck von Gutscheinen zu verwenden. Außerdem darf zingoo Namen, Logo und Fotos der Partner auf Social-Media-Webseiten und ähnlichen Webportalen verbreiten, dass für Marketingzwecken auch im Interesse des Partners dient.

Abs. 3 Verhaltensregeln

zingoo ist berechtigt aber nicht verpflichtet Verhaltensregeln bezüglich des Erstellens und der Inhalte von Gutscheinen, den Inhalten von Partnerprofilen sowie der Art und Weise des Einlösungsprozesses außerhalb dieser AGB zu erstellen und zu ändern. Der Partner wird über E-Mail benachrichtigt.

Abs. 4 Informationen

zingoo ist berechtigt aber nicht verpflichtet, den Partnern regelmäßig Newsletter bezüglich Aktionen von zingoo, Werbemaßnahmen und andere wichtige Informationen sowie Verhaltensregeln bezüglich der Teilnahme an zingoo zuzuschicken.

Abs. 5 Darlegung und Aufzeichnung der Verkäufe

zingoo verpflichtet sich die Käufe der Gutscheine für den Partner sofort sichtbar zu machen. Hierfür richtet zingoo dem Partner ein online-Tool ein, auf das der Partner jederzeit zugreifen kann. Er hat die Möglichkeit die Verkaufs- und Einlösezahlen aufzurufen und auszudrucken.

Abs. 6 Schadensersatz

Entstehen zingoo aufgrund der nicht berechtigten Verweigerung der Annahme von Gutscheine ein Schaden, ist der Partner gegenüber zingoo zum Schadensersatz verpflichtet.

Abs.7 Datenspeicherung

Die von den Partnern an zingoo gegebenen Daten werden von zingoo zu den sich aus dem vorstehend genannten und sich aus dem Partnervertrag im Einzelnen ergebenden Zwecken erfasst, gespeichert und verarbeitet. zingoo wird die einschlägigen Datenschutzbestimmungen beachten.

 

§ 5 Unübertragbarkeit und Vertraulichkeit

Die Rechte des Partners aus diesem Vertrag sind nicht übertragbar. Das Passwort, das der Partner  für den Zugang zum Partnerportal festgelegt hat, ist streng vertraulich zu behandeln und darf nicht an Dritte weitergegeben werden. Der Partner trifft die geeigneten und angemessenen Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern.

Inhalte zu diesen AGB sowie zudem vereinbarten Preismodell sind nicht an Dritte weiterzugeben.

§ 6 Gewährleistung

zingoo haftet uneingeschränkt nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten von zingoo oder seiner Erfüllungsgehilfen verursacht worden sind. Das Gleiche gilt für Personenschäden oder Schäden nach dem Produkthaftungsgesetz. Im Übrigen ist die Haftung von zingoo für Schadensersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen beschränkt:
Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet zingoo nur, soweit sie auf der Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) beruhen. Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Partner vertrauen durfte. Soweit zingoo hiernach für einfache Fahrlässigkeit haftet, ist die Haftung von zingoo auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden beschränkt.

zingoo haftet nicht für Schäden, die durch Störung ihres Betriebs (z.B. Bombendrohung), insbesondere infolge von höherer Gewalt, Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse oder durch sonstige, von ihr nicht zu vertretende Vorkommnisse (z.B. Streik, Aussperrung, Verkehrsstörung, Verfügungen von hoher Hand im In- oder Ausland) eintreten.

 

§ 7 Rechte  

Sämtliche Rechte (Urheber-, Marken- und sonstige Schutzrechte) an dem Datenbankwerk, der Datenbank und den hier eingestellten Inhalten, Daten und sonstigen Elementen liegen ausschließlich bei zingoo; etwaige Rechte des Partners an den von ihm eingestellten Inhalten bleiben hiervon unberührt.

zingoo behält sämtliche Rechte an den für einzelne Partner erstellten Fotos, Logos und Texte. Den jeweiligen Partnern wird ein Nutzungsrecht für die Verwendung innerhalb des zingoo Portals eingeräumt.

 

§ 8 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Änderungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen z.B. aufgrund einer Veränderung der höchstrichterlichen Rechtsprechung, der Gesetzeslage oder der Marktgegebenheiten ist unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens sechs Wochen seitens zingoo möglich. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten Allgemeinen Geschäftsbedingungen unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Partner-Portal von zingoo. Widerspricht der Anbieter nicht innerhalb von sechs Wochen nach Veröffentlichung, so gelten die abgeänderten Geschäftsbedingungen als angenommen. In der Ankündigung der Änderung wird gesondert auf die Bedeutung der Sechswochenfrist hingewiesen.

Bei einem fristgemäßen Widerspruch des Partners gegen die geänderten Geschäftsbedingungen ist zingoo unter Wahrung der berechtigten Interessen des Partners berechtigt, den mit dem Partner bestehenden Vertrag zu dem Zeitpunkt zu kündigen, zu dem die Änderung in Kraft tritt. Entsprechende Inhalte des Partners werden nachdem keine offenen Gutscheine mehr bestehen und die letzte Abrechnung vollzogen wurde in der Datenbank gelöscht. Der Partner kann hieraus keine Ansprüche gegen zingoo geltend machen.

Alternativ kann der Partner die geänderten AGBs auch direkt zustimmen. Sie gelten dann als sofort wirksam, sofern nichts anderes in den AGB bestimmt ist.

 

§ 9 Geheimhaltung

Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche Geschäftsvorgänge der jeweils anderen Partei

geheim zu halten. Dies gilt auch für alle Angaben, die sich aus der jeweiligen Partnervereinbarung und Provisionsvereinbarung zwischen dem Partner und zingoo ergeben. Die Vertragsparteien garantieren, dass eine entsprechende Geheimhaltungsverpflichtung mit ihren Mitarbeitern. Die Geheimhaltungspflicht gilt über die Dauer der Vertragsbeziehung zwischen dem Partner und zingoo hinaus.

 

§ 10 Schlussbestimmungen

Bei Streitigkeiten zwischen dem Partner und zingoo findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gerichtsstand  ist Mannheim. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrags insgesamt hiervon nicht berührt.